Der Arbeitsvertrag
Shownotes
Shownotes: Der Arbeitsvertrag – Worauf sollte geachtet werden? Wann kommt ein Arbeitsvertrag zum Zuge? Ein Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein solches liegt vor, wenn:
Der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit arbeitet. Ein Lohn dafür vereinbart wird. Die Einzelheiten werden im Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich festgelegt. Mündlicher Arbeitsvertrag: Möglich, aber nicht ratsam Mündliche Verträge sind gültig, wenn sich die Parteien über die wesentlichen Punkte wie Arbeitsleistung und Entlohnung einig sind. Achtung: Mündliche Verträge bieten geringere Beweissicherheit und bergen rechtliche Risiken. Laut Art. 330b OR müssen wesentliche Vertragsdetails (wie Beginn des Arbeitsverhältnisses, Funktion, Lohn, etc.) schriftlich dokumentiert werden, spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn. Empfehlung: Schriftlicher Arbeitsvertrag Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit und schützt beide Seiten.
Welche Normen gelten im Arbeitsrecht? Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen:
Dispositiven Normen: Abänderbar (z. B. Gratifikationen). Relativ zwingenden Normen: Nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (z. B. Ferien). Absolut zwingenden Normen: Nicht abänderbar (z. B. missbräuchliche Kündigung). Art. 361 und 362 OR führen auf, welche Normen relativ oder absolut zwingend sind. Wichtig bei der Vertragsgestaltung Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens die folgenden Punkte regeln:
Die Namen der Vertragsparteien. Das Datum des Beginns. Die Funktion des Arbeitnehmers. Den Lohn und eventuelle Zuschläge. Die wöchentliche Arbeitszeit. Zusätzliche Klauseln: Für spezifische Abweichungen (z. B. verlängerte Probezeit, Vergütung von Überstunden), sollten klare schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Transparenz und Rechtssicherheit Punkte, die das OR regelt, müssen nicht erneut im Vertrag aufgeführt werden, können jedoch zur Transparenz erwähnt werden. Bei fehlenden Regelungen greifen automatisch die Bestimmungen des OR. Zusammenfassung Überlegen Sie bei der Vertragsgestaltung, welche Punkte individuell geregelt werden sollen. Beachten Sie die Grenzen relativ und absolut zwingender Normen. Empfohlen wird immer ein schriftlicher Vertrag, um Ärger und Missverständnisse zu vermeiden. Bei Fragen zum Arbeitsvertrag oder anderen arbeitsrechtlichen Themen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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