Pensionierung in der Schweiz

Shownotes

Pensionierung in der Schweiz – Das müssen Arbeitgeber wissen Folge: Warum die Pensionierung kein Selbstläufer ist und wie Sie rechtliche Fallstricke vermeiden. Gastgeber: Enzo Schrembs, Jurist für Arbeitsrecht.

Dass ein Arbeitsverhältnis mit 65 automatisch endet, ist einer der hartnäckigsten Mythen im Schweizer Arbeitsrecht. In dieser Folge räumen wir mit diesem Irrtum auf. Wir besprechen die Auswirkungen der neuen AHV 21 Reform, die erhöhte Fürsorgepflicht gegenüber älteren Mitarbeitenden und wie Sie durch die richtigen Vertragsklauseln Rechtssicherheit schaffen.

Die Kernthemen dieser Folge: Der fehlende Automatismus: Warum das Erreichen des Referenzalters kein gesetzlicher Beendigungsgrund für Arbeitsverträge ist.

AHV 21 kompakt: Was die Reform für Männer und Frauen bedeutet und warum wir heute vom "Referenzalter" sprechen.

Kündigungsschutz 50+: Warum das Bundesgericht bei älteren Mitarbeitenden genauer hinschaut und wie Sie das Risiko einer missbräuchlichen Kündigung minimieren.

Die "Silber-Ökonomie": Worauf Sie achten müssen, wenn Mitarbeitende über 65 hinaus im Unternehmen bleiben (Freibeträge bei der AHV, KTG-Lücken).

Praxis-Check: Drei konkrete Beispiele für automatische Pensionierungsklauseln.

Rechtliche Beratung: Haben Sie einen spezifischen Fall oder möchten Sie Ihre Personalreglemente prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns direkt:

Die wichtigsten Takeaways: Verträge prüfen: Ohne Klausel oder Kündigung läuft der Vertrag weiter – inklusive Lohnfortzahlungspflicht.

Frühzeitig kommunizieren: Führen Sie 12 Monate vor dem Referenzalter das erste Gespräch.

Sozialversicherungen im Blick: Achten Sie auf den Wegfall der ALV-Beiträge und den AHV-Freibetrag bei Weiterbeschäftigung.

Hat Ihnen diese Folge geholfen? Dann freuen wir uns über eine Bewertung auf Spotify oder Apple Podcasts und das Teilen der Folge mit anderen Unternehmern und HR-Verantwortlichen.

Transkript anzeigen

00:00:00: Wussten Sie, dass ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz trotz reichen des Rentenalters einfach weiterläuft wenn sie nichts unternehmen?

00:00:08: Das Gesetz kennt keinen Automatismus.

00:00:11: In den nächsten Minuten erfahren Sie warum Sie Ihre Personalreglement- und Arbeitsvertrag jetzt prüfen sollten was sie durch die HAFA einundzwölf Frauen geändert hat um welche drei Sätze in jedem Arbeitsvertrages stehen sollte um Rechtssicherheit zu schaffen.

00:00:27: Mein Name ist Enzo Schrems.

00:00:29: Wir kommen zur juristischen Update von Schweizer Unternehmen.

00:00:57: Die Pensionierung ist im Schweizarbeitsrecht kein automatischer Beendigungsgrund.

00:01:01: Viel Arbeit gäbe unter liegenden Irrtum, dass der Vertrag mit den reichen Renteneitern von selbst erlischt.

00:01:08: Unaktive Gestaltung gibt Unternehmen ungewollte Vertragsverlängerungen oder rechtliche Auseinandersetzungen.

00:01:14: In diesen Leitfaden erfahren Sie welche Bestimmungen des Obligationenrechts der AVN-Irschung und der beruflichen Vorsorgebüffel gehen sie kennen müssen um rechtssicher zu agieren.

00:01:26: Das Referenzhalter nach AOV-I-Reform.

00:01:29: Seit der Umsetzung auf AOV-'I sprechen wir nicht mehr von Rentenhaltern, sondern von Referenzsaltern – vom Menacefum in den Sechzig Jahre und Frauen schrittweise eine Ernehmung auf den Sechszig Jahren für Jahrgänger aber ein-und sechsi betroffen.

00:01:46: Eine Praxime weiß von mir, dass erreichende Referenzaltern löst dem Anspruch die AOV Altersrente aus beendet aber nicht das Arbeitsverrennnis.

00:01:55: Ohne entsprechende Klausel läuft der Vertrag zu den bestehenden Konditionen weiter inklusive Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit.

00:02:03: Die Beendigung, warum eine Klauseln entscheidend ist?

00:02:06: Damit ein Arbeitsverhältnis mit der Pensionierung endet bedarf es einer klaren Rechtsgrundlage.

00:02:13: Fehlt eine automatische Beendigungsklausel muss eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

00:02:20: Röhrte-Kündigungsschutz von älteren Mitarbeitenden die Rechtsprechung Den Personen vom Bundesgericht stellt höhere Anforderungen an die Kündigung langjähriger, älteren Mitarbeitende.

00:02:31: Arbeitgeber haben hier eine Hörte für Sorgepflicht.

00:02:34: Eine Kündigung kurz vor der Pensionierung ohne vorheriges Gespräch oder ohne Suche nach Alternativen kann das missbräuchlich eingestuft werden.

00:02:44: Unser riesige Zungehen empfiehlt sich die Aufnahme einer Behandlungsklausel in Arbeitsvertrag und als Personalreglement.

00:02:52: Sozialversicherungen und Sieber-Ekonomie.

00:02:56: Immer mehr Fachkräfte möchten über fünfundsechzig hinaus tätig bleiben, das bietet Chancen gegen den Fachkräftemengel erfordeter Beanpassung.

00:03:04: – AAV Freibetrag.

00:03:06: Von arbeitenden Rentnern gilt eine Freibetrach von tausendführender Franken pro Monat während sechsentausendachtundert pro Jahr.

00:03:15: Nur der darüber liegenden Lohn ist beitragspflichtig.

00:03:18: Seit der AVN und ZW können Mitarbeiter zu dem wählen, wo sie den Freibetrag verzichten wollen um Rentenlücke zu schließen.

00:03:25: Unfallversicherung die deckt und bleibt bestehen aber die Taggelder können gekürzt werden wenn bereits eine Rente bezogen wird.

00:03:32: Krankentaggeld prüfen Sie ihre Versicherungspolizei.

00:03:35: viele kategorische Versicherungen endet automatisch mit fünft und sechzig oder bieten deutlich reduzierte Leistungen.

00:03:42: Um auf dem Risiko zu minimieren, sollte auch bei Geber folgende Punkte koordinierend.

00:03:46: Friestemwaren, was kein Automatik vereinbart ist und Könion Fristens meisten drei Monate prüfen.

00:03:54: Schussabrechnung – korrekte Aussahlungen von Überzeit, Überstunden und Ferien.

00:03:59: Eine Abgelte vom Ferien ist bei Pensionierung oft zulässe wenn ein Bezug nicht mehr möglich ist.

00:04:05: Und Arbeitszeugnis?

00:04:06: Ein Anspruch auf einen Vollzeugenden besteht auch bei Pentionierung.

00:04:10: Es sollte die gesamten Laufbahn würdigen!

00:04:13: Fast wie zusammen, Rechtssicherheit durch Vorsorge.

00:04:16: Die Pensionierung ist aus arbeitsrechtlicher Sicht kein Selbstläufer.

00:04:20: Durch klare vertragliche Regelungen schützen sie ihr Unternehmen von Rechts- und Sicherheit unermöglichen ihren Mitarbeitenden einen transparenten Übergang in den neuen Lebensabschnitt.

00:04:32: Wenn Sie möchten Ihre Arbeitsverträge aktuell an auffordernd sind sie vom Anpass oder planen eine komplexe Flupensionierung, damit es Sie gerne bei uns.

00:04:41: Vielen Dank für Zuhören und nächste Mal bei

00:04:56: INSORTRECHT!

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