„Swissness“ vor Gericht: Was das jüngste Urteil bedeutet – und wie Unternehmen ihre Marken schützen

Shownotes

Das Handelsgericht Bern hat (Entscheid vom 26. August 2025) einen bedeutenden Richterspruch im sogenannten Swissness-Konflikt gefällt: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) konnte gegen die BDSwiss AG durchsetzen, dass diese den Bestandteil „Swiss“ im Firmennamen und das Schweizerkreuz im Logo entfernen muss, weil sie die gesetzlichen Anforderungen für die Verwendung schweizerischer Herkunftsangaben nicht erfüllt.
Dieses Urteil ist nicht nur für Schweizer Markeninhaber von Bedeutung, sondern insgesamt ein wichtiger Präzedenzfall zur Auslegung des Schweizer Markenschutzgesetzes (MSchG) im Bereich der Herkunftsangaben. Im Folgenden erklären wir den Fall, ordnen ihn rechtlich ein und zeigen anhand weiterer Beispiele – insbesondere dem Toblerone-Fall – auf, wo Unternehmen bei Swissness- und Markenfragen besonders vorsichtig sein müssen.

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