Holdinggesellschaften in der Schweiz – Mehr als nur ein Steuersparmodell
Shownotes
🎙️ Podcast-Episode: Holdinggesellschaften in der Schweiz – Mehr als nur ein Steuersparmodell
🎧 Intro Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von „Enzo hat Recht – Rechtliche Informationen für Unternehmer und Unternehmen“. Ich bin Enzo von Schrembs Legal, und heute schauen wir uns ein Thema an, das oft mit vielen Fragezeichen – und ehrlich gesagt auch einigen Mythen – verbunden ist: die Holdinggesellschaft in der Schweiz. Du hast vielleicht schon mal gehört, dass Holdings nur was für Grosskonzerne sind oder dass man damit Steuern sparen kann. Ja, das war mal so – aber wie sieht das heute wirklich aus? Genau darum geht’s in dieser Folge.
📌 Was ist eine Holdinggesellschaft eigentlich? Lass uns mit dem Grundverständnis beginnen: Eine Holding ist keine eigene Rechtsform. Sie ist vielmehr ein Zweck, den eine Kapitalgesellschaft – meistens eine AG, manchmal auch eine GmbH – verfolgt. Und dieser Zweck ist: das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Konkret heisst das: Die Holding selbst produziert nichts, verkauft nichts und bietet keine Dienstleistungen an. Sie hält Anteile an anderen Unternehmen, sogenannten Tochtergesellschaften, und übernimmt eine Art strategische Führungsrolle – oft mit dem Ziel, Geschäftsbereiche zu trennen, Risiken zu steuern oder Nachfolge und Vermögenswerte zu strukturieren.
⚖️ Rechtliche Grundlagen – kurz und verständlich Jetzt kurz zu den rechtlichen Grundlagen – keine Sorge, ich mach’s kompakt. Im Obligationenrecht, also dem OR, wird geregelt, wie eine AG oder GmbH gegründet wird. Zwei Artikel sind hier spannend: • Art. 620 OR: Der regelt die Gründung einer Aktiengesellschaft. • Art. 626 OR: Da steht, dass der Gesellschaftszweck – also z. B. das Halten von Beteiligungen – klar in den Statuten stehen muss. So viel zum Zivilrecht. Jetzt kommt der spannende Teil: das Steuerrecht – und die sogenannte STAF-Reform.
💼 Was hat sich mit STAF geändert? Früher – also bis Ende 2019 – gab es für Holdinggesellschaften ein richtig attraktives Steuerprivileg. Wenn mindestens zwei Drittel der Aktiven oder der Erträge aus Beteiligungen kamen, musste man auf kantonaler Ebene keine Gewinnsteuer zahlen. Das war natürlich ein Anreiz für viele Unternehmen. Aber: Dieses Privileg wurde ab 1. Januar 2020 abgeschafft – durch die sogenannte STAF, die Steuerreform und AHV-Finanzierung. Die Schweiz musste handeln, weil internationale Standards von OECD und EU das verlangt haben. Steuerliche Sonderregeln sollten weg. Heute gilt: Holdinggesellschaften unterliegen der ganz normalen kantonalen Gewinnbesteuerung. Aber keine Sorge: Es gibt weiterhin gewisse steuerliche Vorteile – zum Beispiel den Beteiligungsabzug auf Bundesebene. Und zusätzlich gibt’s neue Instrumente wie: • die Patentbox (für Erträge aus geistigem Eigentum), • und den Forschungs- und Entwicklungsabzug. Das bedeutet: Eine Holdingstruktur lohnt sich heute nicht mehr primär wegen der Steuern – sondern wegen ihrer strategischen Vorteile.
📊 Für wen lohnt sich eine Holdingstruktur also noch? Auch ohne Steuerprivileg ist die Holding eine kluge Struktur, und zwar für: • Unternehmer mit mehreren Geschäftsbereichen – Stichwort: Risikotrennung. • Familienunternehmen, die Nachfolge und Vermögenswerte klar regeln wollen. • Startups, die Beteiligungen an verschiedenen Marken oder Gesellschaften halten. • Investoren, die mehrere Firmen zentral verwalten wollen.
🏢 Kann ich auch mit einer GmbH eine Holding gründen? Ja – das geht. Auch eine GmbH kann Beteiligungen halten und als Holdinggesellschaft fungieren. Wichtig ist, dass sie das statutarisch auch so festlegt. Aber Achtung: Die AG bietet mehr Flexibilität, gerade wenn es um Kapitalerhöhungen, Investoren oder Aktienhandel geht. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmer lieber für eine AG als Holdingvehikel.
❗ 5 Mythen über Holdinggesellschaften – aufgeräumt Es kursieren viele Halbwahrheiten über Holdings. Lass mich kurz fünf davon richtigstellen:
- „Holdings gibt es nur wegen Steuerprivilegien.“ ❌ Falsch. Seit STAF gibt es diese Privilegien nicht mehr. Holdings haben heute andere, strategische Vorteile.
- „Nur Grossunternehmen brauchen Holdings.“ ❌ Auch falsch. Auch KMU oder Einzelunternehmen mit mehreren Projekten können von einer Holdingstruktur profitieren.
- „Man kann damit schnell Steuern sparen.“ ❌ Das war mal. Heute braucht es klare Substanz, echte Beteiligungen und saubere Planung.
- „GmbHs können keine Holdings sein.“ ❌ Doch, können sie. Aber oft ist die AG praktischer.
- „Holdings sind kompliziert und teuer.“ ❌ Wenn man es richtig macht, ist die Struktur schlank, effizient und langfristig sogar kostensparend.
🧭 Fazit: Struktur statt Steuertrick Die Holdinggesellschaft ist – auch nach STAF – ein starkes Werkzeug für Unternehmer, um klar zu strukturieren, rechtlich abzusichern und langfristig zu planen. Es geht heute nicht mehr nur um Steuern, sondern um kluge Organisation. Wenn du also mehrere Projekte oder Gesellschaften führst – oder dir Gedanken über Nachfolge, Beteiligungen oder strategisches Wachstum machst – dann lohnt sich der Blick auf die Holdingstruktur auf jeden Fall.
📞 Outro mit Call to Action Du möchtest wissen, ob eine Holding für dein Unternehmen sinnvoll ist? Oder planst du vielleicht eine Umstrukturierung? Dann melde dich gern bei uns – wir beraten dich persönlich, effizient und rechtssicher. Mit Schrembs Legal bist du in sicheren Händen.
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