Die Probezeit
Shownotes
Shownotes: Die Probezeit – Rechte und Pflichten im Überblick
Thema:
Was Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber über die Probezeit wissen müssen: Dauer, Kündigung, Lohnfortzahlung und mehr.
Inhalte:
Was ist die Probezeit und warum gibt es sie?
Die Probezeit ist eine Testphase, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen, ob die Zusammenarbeit erfolgreich ist und die Erwartungen beider Seiten erfüllt werden.
Sie ist nur bei Neuanstellungen zulässig, nicht aber bei Stellenwechseln im gleichen Unternehmen oder der Übernahme nach einer Lehre.
Wie lange dauert die Probezeit?
Gesetzliche Vorgabe: Ein Monat (OR 335b Abs. 1).
Mögliche Verlängerung: Bis maximal drei Monate, sofern schriftlich vereinbart. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur bei Krankheit, Unfall oder Militärdienst möglich.
Kündigung während der Probezeit:
Verkürzte Kündigungsfrist von sieben Tagen, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde.
Wichtig: Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit ausgesprochen und empfangen werden.
Kein Schutz durch Sperrfristen: Der Arbeitgeber kann auch während Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall kündigen, da OR 336c hier nicht greift.
Lohnfortzahlung während der Probezeit:
Innerhalb der ersten drei Monate besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaft oder Unfall.
Ausnahme: Abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder bestehende Krankentagegeldversicherungen.
Unfallversicherungsschutz: Gilt ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses.
Zusammenfassung:
- Die Probezeit ist eine wichtige Orientierungsphase, in der die Zusammenarbeit getestet wird.
- Ihre Dauer ist gesetzlich geregelt, kann aber unter bestimmten Umständen verlängert oder ausgeschlossen werden.
- Kündigungen erfolgen mit verkürzten Fristen, und Sperrfristen gelten hier nicht.
- Lohnfortzahlung kann eingeschränkt sein, es sei denn, es gibt vertragliche Regelungen oder Versicherungen.
Call-to-Action:
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