Die Ferien aus rechtlicher Sicht
Shownotes
Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten zu Ferien
- Dauer der Ferien: Arbeitnehmer über 20 Jahre haben gemäss Art. 329a OR Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr. Zusätzliche Ferien (z. B. 5 oder 6 Wochen) können individuell oder in Gesamtarbeitsverträgen vereinbart werden.
- Festlegung des Ferienzeitpunkts: Gemäss Art. 329c OR entscheidet der Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Ferien, muss jedoch die Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigen (z. B. schulpflichtige Kinder, Betriebsferien). Mindestens 2 Wochen am Stück müssen pro Jahr bezogen werden. Die Ferienplanung sollte mindestens 3 Monate im Voraus erfolgen, um eine vernünftige Urlaubsplanung zu ermöglichen.
- Krankheit während der Ferien: Wird der Erholungszweck durch Krankheit oder Unfall vereitelt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Nachgewährung oder Verschiebung der Ferientage. Hinweis: Längere Krankheit kann gemäss Art. 329b OR zu einer Kürzung der Ferien führen.
- Auszahlung von Ferien: Ferien dürfen grundsätzlich nicht ausgezahlt werden, da sie der Erholung dienen. Ausnahme: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können unbezogene Ferientage ausbezahlt werden.
- Teilzeitarbeit und Ferienentschädigung: Bei unregelmässigen Arbeitszeiten ist eine Ferienentschädigung erlaubt, wenn diese explizit im Arbeitsvertrag und auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird.
- Verjährung von Ferienansprüchen: Ferienansprüche verjähren nach 5 Jahren. Nicht bezogene Ferientage verfallen und dürfen nicht ausbezahlt werden. Eine genaue und frühzeitige Ferienplanung ist für Arbeitgeber essenziell, um Ansammlungen offener Ferientage zu vermeiden. Zusammenfassung: Worauf es ankommt Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen Ferien pro Jahr (mit der Möglichkeit von mehr durch vertragliche Regelungen). Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt, sollte aber Rücksicht auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nehmen. Ferien dienen der Erholung und können nicht ausgezahlt werden – Verjährungsfrist: 5 Jahre. Eine rechtzeitige Planung beugt Missverständnissen und Ansammlungen nicht genutzter Ferientage vor. Haben Sie weitere Fragen? Wir wünschen Ihnen sonnige und erholsame Ferien! Sollten Sie Fragen zu Ferienregelungen in Ihrem Unternehmen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen für Ihre Rechtssicherheit, auch wenn Sie sich entspannen. 🌴
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